RootZ – Hanf – Hasch-Plantage in Escher Kläranlage

Riesige Pflanzen waren schon
reif für die Ernte

Schon erstaunlich, was bei Strafprozessen
so alles ans Tageslicht kommt! Der Kölner Richter Bernd-Josef Kersjes
(64) beschäftigt sich zurzeit mit Brandstiftung. Beschuldigt: Drei
Männer der Feuerwehrtruppe aus Esch, die über 20 Brände
selbst legten, Millionenschäden verursachten. Auch gestern saßen
sie auf der Anklagebank im Saal 293.

Doch jetzt müssen die geständigen
Brandstifter auch noch Angaben zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
machen. Grund: Eine riesige Haschisch-Plantage, die von Mitarbeitern des
Amts für  Stadtentwässerung an der Kläranlage in Esch
entdeckt wurde.

Die Anlage liegt direkt an den großen
Zwischenklärbecken – in einer verlassenen Gegend zwischen Esch und
Pesch. Früher war es die Kläranlage der Gemeinde Esch. „Sie wird
aber heute nur noch als Pumpenstation benutzt, ist menschenleer, wird nur
selten gewartet“, sagt Otto Schaaf, Leiter des Amts für Stadtentwässerung
dem Express.

Die Hasch-Geschichte von Esch: Mitarbeiter
des Amts wollten an einem Sommertag im Jahr 1998 die Pumpen an der Station
warten. Dabei bemerkten sie einen komischen Duft. Sie entdeckten in der
feucht-warmen Moorlandschaft direkt hinter dem Pumpenhaus eine riesige
Plantage mit Cannabispflanzen, reif für die Ernte. „Hier hatte jemand
gezielt Anbau betrieben“, so Otto Schaaf. „Wir haben sofort die Polizei
verständigt.“

Mitarbeiter der Stadt rupften die Pflanzen
aus. Doch die Täter wurden nie gefunden, der Anbau nie aufgeklärt.
Das Seltsame: Genau zwei Tage später wurde auf die gesamte Kläranlage
ein Brandanschlag verübt. Alles brannte nieder.

Damals dachte die Polizei: Das war die
Rache der Haschisch-Mafia. Doch Pustekuchen. Das Feuer wurde von der Escher
Zündelwehr gelegt – nur kurz nach der Vernichtung der Plantage durch
Stadt und Polizei.

Deshalb fragte Richter Bernd-Josef Kersjes
jetzt im Prozess zu Recht den Hauptbeschuldigten Wolfgang H.: „Haben Sie
diese Haschisch-Plantage angelegt?“ Doch Wolfgang H. wimmelte ab. Er sei
zwar ein Zündler, aber kein Kiffer.

Die Polizei hat die Ermittlungsakte noch
nicht geschlossen. „Wir gehen allen diesen Fällen nach, weil der Anbau
strafbar ist – auch auf Balkonen“, sagt Jürgen Göbel von der
Kölner Polizei. Die Aufklärungsquote ist übrigens hoch:
1999 klärte die Polizei 16 von 21 bekannten Fällen auf, 2000
waren es 23 von 29. Allen Tätern drohen Freiheitsstrafen laut §
29 des Betäubungsmittelgesetz.

Express, 27/03/01


Copyright: Doc Highüz
1998 – 2002
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