RootZ – Hanf – Führerscheinentzug bei gelegentlichem Haschkonsum eingeschränkt

Führerscheinentzug
bei gelegentlichem Haschkonsum eingeschränkt 

Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht
hat den Führerscheinentzug bei nur gelegentlichem Drogenkonsum erschwert.
Mit der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung schränkte
der Erste Senat die Behördenpraxis ein, gelegentlichen Konsumenten
von Haschisch den Führerschein zu entziehen, wenn sie nicht am so
genannten Drogenscreening teilnehmen.

Dem Beschluss zufolge müssen vielmehr
Verdachtsmomente vorliegen, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss am
Straßenverkehr teilnahm. Nur dann kann die Verweigerung des Drogenscreenings
zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Die mit drei Verfassungsrichtern
besetzte Kammer gab damit der Verfassungsbeschwerde

eines Mannes statt, der mit einer geringen
Menge Haschisch erwischt worden war und seinen Führerschein verlor,
weil er nicht zur Drogenuntersuchung erschien. Einen Anhaltspunkt, dass
er je unter Drogeneinfluss am Steuer saß, gab es nicht.

In einem zweiten Fall wurde die Verfassungsbeschwerde
jedoch abgewiesen. Hier hatte die Polizei Haschischreste im Autoaschenbecher
gefunden. Da sich auch dieser Mann weigerte, an einer Untersuchung teilzunehmen,
die Aufschluss über sein Konsumverhalten bringen sollte, durfte seine
Fahrerlaubnis eingezogen werden. Hier habe es ausreichende Verdachtsmomente
dafür gegeben, dass der Betreffende auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr
teilnahm, urteilten die Verfassungsrichter. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht
1 BvR 2062/96 und 2428/95) yahoo online Freitag 12. Juli 2002, 09:45 Uhr 


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