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Strafen für Kiffer - Länder weiter uneins

Die Strafverfolgung des Eigenbesitzes von Haschisch bleibt in Deutschland uneinheitlich. Die Justizminister von Bund und Ländern konnten sich bei ihrer Herbsttagung in Berlin nicht auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen.
 
Die Berliner Justizsenatorin Karin Schubert (SPD) hatte angeregt, den Eigenbesitz von weichen Drogen bis sechs Gramm künftig nicht mehr zu verfolgen. Mit diesem Vorschlag konnte sie sich bei ihren Kollegen aus den SPD- und unionsgeführten Ländern nicht durchsetzen. Ein Gutachten soll zunächst klären, wie die Staatsanwaltschaften in den einzelnen Ländern tatsächlich gegen Cannabis-Konsumenten vorgehen. 
 
In Berlin und Hessen wird der Besitz von Cannabis nicht verfolgt, wenn bei dem Beschuldigten nicht mehr als sechs Gramm gefunden werden. In Bremen soll der Wert dem Vernehmen nach bis zu 15 Gramm betragen.
 
Die Grünen konnten sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht mit ihrer Forderung nach einer Legalisierung des Cannabis-Konsums durchsetzen. Schätzungen der Bundesregierung zufolge gibt es rund 1,65 Mio. Kiffer in Deutschland. N-TV Online Donnerstag, 14. November 2002


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