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FAZ
online 15.08.07 Energieverbrauch Bundesregierung entschärft das Klima-Programm Von Konrad Mrusek Die Bundesregierung hat sich auf die Eckpunkte eines Klima- und Energieprogramms verständigt, das nächste Woche bei der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen werden soll. Von den 31 Punkten dieses Programms, das vor allem den Energieverbrauch in Haushalten, im Verkehr und bei Gewerbebetrieben verringern soll, waren noch drei Punkte zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium umstritten. Doch im Kanzleramt rechnete man am Dienstag damit, dass die Differenzen am Abend bei einem weiteren Treffen von Staatssekretären ausgeräumt werden. Das Programm, das sich an den europäischen Klimaschutzzielen bis 2020 orientiert, dürfte den Bundeshaushalt von 2009 an mit rund 3 Milliarden Euro zusätzlich belasten. Welche Ausgaben auf die Haushalte zukommen bei der Gebäudesanierung und dem Ersatz alter Heizungen und Elektroanlagen, ist noch unklar. Auch wurde bisher nicht berechnet, welche Energie die Haushalte künftig einsparen und wie teuer somit die Kohlendioxidvermeidung letztlich wird. Diese Berechnung sollen die vier beteiligten Ministerien bis Ende September nachholen, bevor dann die gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden, etwa bei der Energieeinsparverordnung. Etliche Verbote gestrichen Bei dem Klimaprogramm war es in den vergangenen Wochen, wie mehrfach berichtet, zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium gekommen. Dabei wurden Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) allzu dirigistische Maßnahmen vorgeworfen, etwa das Verbot von 1,4 Millionen Nachtstrom-Speicherheizungen, was zusammen mit anderen Maßnahmen bei der Gebäudesanierung die Haushalte und Immobilienbesitzer gemäß Angaben des Wirtschaftsministeriums mit bis zu 60 Milliarden Euro belastet hätte. Auch sollte es strenge Vorschriften geben beim Ersatz von Stromzählern und beim Umstieg auf erneuerbare Energien in der Heizung. Im jetzigen Entwurf des Klimaprogramms, das dieser Zeitung vorliegt, sind etliche Verbote gestrichen und andere Vorschriften etwas entschärft worden, um das Gebot der Wirtschaftlichkeit beim Energiesparen besser zu berücksichtigen. “Wir haben darauf geachtet, dass sich Investitionen in den Klimaschutz mittelfristig besser rechnen durch die Einsparung bei den Strom- und Heizkosten”, sagte ein hoher Beamter aus einem der beteiligten Ministerien. So sieht das Programm nun unter anderem vor, dass Nachtstrom-Speicherheizungen nur dann ersetzt werden müssen, wenn sie älter als 20 Jahre sind. Die Pflicht entfällt, wenn dies unwirtschaftlich ist. Die Umrüstung wird indes gefördert aus dem staatlichen Gebäudesanierungsprogramm, dessen Volumen vom Jahre 2009 an von jetzt jährlich 0,7 auf 2,5 Milliarden Euro erhöht wird. Weil beim Neubau von Gebäuden die Vorschriften geändert werden und die energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent erhöht werden, werden solche Speicheröfen in neuen Häusern faktisch verboten. Wenn ein Vermieter die künftig höheren Energiestandards nicht erfüllt, soll der Mieter ein prozentuales Kürzungsrecht erhalten. Auch hier ist der ursprüngliche Entwurf des Umweltministeriums etwas abgeschwächt worden. Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Energie Ein Großteil des Klimaprogramms soll den Kohlendioxidausstoß bei der Wärmegewinnung verringern, weil bei der Heizung mehr Energie benötigt wird als etwa bei der Stromversorgung für Haushalte und Wirtschaft. Daher sollen auch vermehrt öffentliche Gebäude saniert werden, was jährliche Zusatzkosten für den Staat von 100 Millionen Euro verlangt. Bei privaten Wohngebäuden will die Bundesregierung, ähnlich wie es in Baden-Württemberg geplant ist, eine gesetzliche Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Energie schaffen, etwa auf Solarwärme. Dazu soll einerseits das Marktanreizprogramm von 213 auf jährlich 350 Millionen Euro aufgestockt werden. Dieses Programm fördert schon jetzt den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen. Zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium war indes noch strittig, wie viele der Neu- und Altbauten zwingend auf erneuerbare Energie umgestellt werden sollen. Auch ist die Höhe eines Fonds noch nicht festgelegt, der den Umstieg auf effiziente Elektrogeräte subventionieren soll. Die anderen strittigen Punkte betrafen eher Details des Programms. So ist man sich zwar darüber einig, dass steuerrechtliche Privilegien für Dienstwagen mit hohen Kohlendioxidemissionen begrenzt werden sollen, doch die genaue Höhe des CO2-Ausstoßes muss noch festgelegt werden. Auch beim Ausbau der erneuerbaren Energie für die Stromgewinnung besteht Einigkeit, nur muss noch die für das Jahr 2020 vorgesehene Quote festgelegt werden.
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