RootZ.Öko – Artikel aus der Umwelt

 
FAZ

online 15.08.07

Energieverbrauch

Bundesregierung entschärft

das Klima-Programm

Von Konrad Mrusek

Die Bundesregierung hat sich

auf die Eckpunkte eines Klima- und Energieprogramms verständigt, das

nächste Woche bei der Kabinettsklausur in Meseberg beschlossen werden

soll. Von den 31 Punkten dieses Programms, das vor allem den Energieverbrauch

in Haushalten, im Verkehr und bei Gewerbebetrieben verringern soll, waren

noch drei Punkte zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium umstritten.

Doch im Kanzleramt rechnete man am Dienstag damit, dass die Differenzen

am Abend bei einem weiteren Treffen von Staatssekretären ausgeräumt

werden.

Das Programm, das sich an

den europäischen Klimaschutzzielen bis 2020 orientiert, dürfte

den Bundeshaushalt von 2009 an mit rund 3 Milliarden Euro zusätzlich

belasten. Welche Ausgaben auf die Haushalte zukommen bei der Gebäudesanierung

und dem Ersatz alter Heizungen und Elektroanlagen, ist noch unklar. Auch

wurde bisher nicht berechnet, welche Energie die Haushalte künftig

einsparen und wie teuer somit die Kohlendioxidvermeidung letztlich wird.

Diese Berechnung sollen die vier beteiligten Ministerien bis Ende September

nachholen, bevor dann die gesetzlichen Änderungen vorgenommen werden,

etwa bei der Energieeinsparverordnung.

Etliche Verbote gestrichen

Bei dem Klimaprogramm war

es in den vergangenen Wochen, wie mehrfach berichtet, zu einem heftigen

Schlagabtausch zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium gekommen. Dabei

wurden Umweltminister Sigmar Gabriel (SPD) allzu dirigistische Maßnahmen

vorgeworfen, etwa das Verbot von 1,4 Millionen Nachtstrom-Speicherheizungen,

was zusammen mit anderen Maßnahmen bei der Gebäudesanierung

die Haushalte und Immobilienbesitzer gemäß Angaben des Wirtschaftsministeriums

mit bis zu 60 Milliarden Euro belastet hätte. Auch sollte es strenge

Vorschriften geben beim Ersatz von Stromzählern und beim Umstieg auf

erneuerbare Energien in der Heizung.

Im jetzigen Entwurf des Klimaprogramms,

das dieser Zeitung vorliegt, sind etliche Verbote gestrichen und andere

Vorschriften etwas entschärft worden, um das Gebot der Wirtschaftlichkeit

beim Energiesparen besser zu berücksichtigen. “Wir haben darauf geachtet,

dass sich Investitionen in den Klimaschutz mittelfristig besser rechnen

durch die Einsparung bei den Strom- und Heizkosten”, sagte ein hoher Beamter

aus einem der beteiligten Ministerien. So sieht das Programm nun unter

anderem vor, dass Nachtstrom-Speicherheizungen nur dann ersetzt werden

müssen, wenn sie älter als 20 Jahre sind. Die Pflicht entfällt,

wenn dies unwirtschaftlich ist. Die Umrüstung wird indes gefördert

aus dem staatlichen Gebäudesanierungsprogramm, dessen Volumen vom

Jahre 2009 an von jetzt jährlich 0,7 auf 2,5 Milliarden Euro erhöht

wird. Weil beim Neubau von Gebäuden die Vorschriften geändert

werden und die energetischen Anforderungen um durchschnittlich 30 Prozent

erhöht werden, werden solche Speicheröfen in neuen Häusern

faktisch verboten. Wenn ein Vermieter die künftig höheren Energiestandards

nicht erfüllt, soll der Mieter ein prozentuales Kürzungsrecht

erhalten. Auch hier ist der ursprüngliche Entwurf des Umweltministeriums

etwas abgeschwächt worden.

Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare

Energie

Ein Großteil des Klimaprogramms

soll den Kohlendioxidausstoß bei der Wärmegewinnung verringern,

weil bei der Heizung mehr Energie benötigt wird als etwa bei der Stromversorgung

für Haushalte und Wirtschaft. Daher sollen auch vermehrt öffentliche

Gebäude saniert werden, was jährliche Zusatzkosten für den

Staat von 100 Millionen Euro verlangt. Bei privaten Wohngebäuden will

die Bundesregierung, ähnlich wie es in Baden-Württemberg geplant

ist, eine gesetzliche Pflicht zum Umstieg auf erneuerbare Energie schaffen,

etwa auf Solarwärme. Dazu soll einerseits das Marktanreizprogramm

von 213 auf jährlich 350 Millionen Euro aufgestockt werden. Dieses

Programm fördert schon jetzt den Ersatz von Öl- oder Gasheizungen.

Zwischen Umwelt- und Wirtschaftsministerium war indes noch strittig, wie

viele der Neu- und Altbauten zwingend auf erneuerbare Energie umgestellt

werden sollen. Auch ist die Höhe eines Fonds noch nicht festgelegt,

der den Umstieg auf effiziente Elektrogeräte subventionieren soll.

Die anderen strittigen Punkte

betrafen eher Details des Programms. So ist man sich zwar darüber

einig, dass steuerrechtliche Privilegien für Dienstwagen mit hohen

Kohlendioxidemissionen begrenzt werden sollen, doch die genaue Höhe

des CO2-Ausstoßes muss noch festgelegt werden. Auch beim Ausbau der

erneuerbaren Energie für die Stromgewinnung besteht Einigkeit, nur

muss noch die für das Jahr 2020 vorgesehene Quote festgelegt werden.

 

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