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Süddeutsche
online 20.09.07 Energiepass & Co. – Ignoranten droht Bußgeld Von Andrea Nasemann Die vom 1. Oktober an geltende Energieeinsparverordnung bringt neue Pflichten für Hauseigentümer mit sich. Vermieter und Verkäufer von Immobilien müssen künftig die Energieeffizienz ihres Gebäudes belegen. Denn am 1. Oktober tritt die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Sie schreibt vor, dass dann, wenn Wohnungen oder Gebäude verkauft oder vermietet werden, dem Käufer oder Mieter ein Energieausweis vorgelegt werden muss. Mit der Neuregelung wird der Energieausweis für Wohngebäude, die bis zum 31. Dezember 1965 fertiggestellt wurden, ab 1. Juli 2008, für neuere Wohngebäude erst ab dem 1. Januar 2009, für Nichtwohngebäude wie Geschäftshäuser ab dem 1. Juli 2009 eingeführt. “Damit wird der bisherige Zustand, dass Käufer und Mieter von Wohnungen und Häusern nur wenig über deren energetischen Zustand wissen, beseitigt‘‘, sagt Wolf-Bodo Friers von Haus & Grund Deutschland. Wichtige Vergleichbarkeit Ziel des neuen Energieausweises ist es, Verbraucher objektiv zu informieren, Einsparpotentiale aufzuzeigen und es zu ermöglichen, den Energiebedarf von Häusern unkompliziert zu vergleichen. Knapp 40 Prozent der gesamten deutschen Energie wird noch in Gebäuden verbraucht. Die größten Energieschleudern sind dabei ältere Wohngebäude, die vor der Ölkrise in den 70er Jahren gebaut wurden. ,,Mit der Einführung des Energieausweises wird der Immobilienmarkt transparenter‘‘, sagt Friers. Und: ,,Miet- und Kaufinteressenten werden verstärkt energetisch sanierte Objekte nachfragen. Das Kriterium Verbrauch wird entscheidend zum Erfolg einer Immobilie beitragen‘‘.
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