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Urteil in Kanada
Marihuana-Verbot gekippt
Regierung hat ein Jahr Zeit, das Drogengesetz zu ändern

Das im kanadischen Drogengesetz verankerte generelle Verbot des Anbaus und Besitzes von Marihuana ist verfassungswidrig. Ein Richter am Appellationsgericht der kanadischen Provinz Ontario hob die einschlägigen Bestimmungen des Drogengesetzes auf, da sie keine Ausnahmeregelungen für Marihuana-Konsum aus medizinischen Gründen enthalten.
In seiner Entscheidung, die das Tor zur teilweisen Entkriminalisierung des Marihuana-Besitzes öffnet, gab der Richter dem Bundesgesetzgeber ein Jahr Zeit, das Betäubungsmittelgesetz zu ändern. Bis dahin bleibt das Verbot in Kraft, um, wie der Richter ausführte, keinen rechtsfreien Raum zu schaffen. Mit seinem Spruch vom Montag (Ortszeit) bestätigte er die Entscheidung der Vorinstanz, gegen die die Provinz Ontario Rechtsmittel eingelegt hat. Die kanadische Bundesregierung hat nun 30 Tage Zeit um zu entscheiden, ob sie gegen das Urteil Rechtsmittel beim Supreme Court einlegen will.
Das Betäubungsmittelgesetz gibt dem Gesundheitsminister zwar die Möglichkeit, Patienten im Einzelfall auf Antrag von Strafe freizustellen, wenn sie Marihuana konsumieren wollen, um Symptome ihrer Krankheit – vor allem Brechreiz uns Schwindelgefühl – zu bekämpfen. Dies ist aber eine Ermessensentscheidung, die im Gesetz nicht näher geregelt ist. Der Richter befand, das Gesetz müsse genauer bestimmen, unter welchen Bedingungen Straffreiheit gewährt werden kann. Geklagt hatte der 44-jährige Terry Parker, der unter Epilepsie leidet. Er hatte nach eigenen Angaben jahrelang täglich mehrere epileptische Anfälle erlitten. Nach Beginn des Marihuana-Konsums hätten diese Anfälle aber aufgehört. Der Richter sagte, es sei lange bekannt, dass Marihuana neben seinen negativen Wirkungen auch medizinischen Wert habe, unter anderem gegen epileptische Anfälle. Marihuana zu rauchen sei ein Weg, um die positiven Wirkungen des in Marihuana enthaltenen Stoffes Cannabidiol zu nutzen. Er komme zu dem Schluss, dass ein Gesetz, das Parker Freiheitsrechte verletze. Die vom Richter festgelegte Jahresfrist für die Gesetzesänderung hat für Parker keine Konsequenzen. Er habe sofort das Recht, Marihuana aus medizinischen Gründen zu rauchen.
Gesundheitsminister Allan Rock hatte im Mai 1999 erstmals zwei Aids-Patienten, die Marihuana gegen ihren ständigen Brechreiz einnehmen wollen, von der Strafverfolgung freigestellt. Seitdem wurde die Ausnahmegenehmigung in weiteren 35 Fällen gewährt.
Kölner Stadt Anzeiger 02/08/00


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