RootZ – Hanf – Drogenkonsum – Zwölfjähriger in Klinik eingeliefert – Verliebte Schülerin verschenkte gestohlenes Marihuana



>>Hanf 
 

zurück zur letzten Seite Zum Inhaltsverzeichnis zur nächsten Seite

Drogenkonsum

Zwölfjähriger in
Klinik eingeliefert

Verliebte Schülerin
verschenkt gestohlenes Marihuana

Die Zeiten ändern sich, das weiß
man mittlerweile. Während es einstmals zum guten Ton gehörte,
die Gunst einer – oder eines – Angebeteten mit Blumen, Pralinen oder sonstige
Aufmerksamkeiten zu gewinnen, hat sich eine Kölner Schülerin
eine völlig neue Form des Liebesbeweises ausgedacht: Als Zeichen ihrer
tiefen Zuneigung hatte die Zwölfjährige einem gleichaltrigen
Mitschüler mehrmals Marihuana zugesteckt, und zwar in der Schule.
„Die ersten drei Geschenke nahm der Junge zwar dankbar an, er traute sich
dann aber offenbar nicht, die Drogen zu konsumieren“, berichtete Polizeisprecher
Theo Reinke. Die Ein-Gramm-Portionen habe der Schüler kurzerhand in
einer Grünanlage nahe der Schule entsorgt.

Als seine Mitschülerin schließlich
ein viertes Mal Drogen mitbrachte, konnte der Junge der Versuchung (oder
dem Gruppenzwang) nicht mehr widerstehen. In einer Pause begab er sich
mit mehreren Schulkameraden in den Park und  konsumierte das Marihuana
– was fatale Folgen hatte: Nach dem Rauchen wurde ihm schlecht, sein Kreislauf
brach zusammen, der Junge fiel bewusstlos zu Boden.

Da der Zwölfjährige offenbar
zu schwer war, um in die Schule getragen zu werden, wurde er von den Mitschülern
schließlich in einen Einkaufswagen verfrachtet und zurückgefahren.
Der Schulleiter wurde informiert und ein Krankenwagen gerufen, der den
Jungen in eine Klinik brachte. Nach Angaben der Polizei konnte er das Krankenhaus
mittlerweile wieder verlassen. Die Frage nach der Herkunft des Marihuanas
hatte die Polizei schnell geklärt: Die verliebte Schülerin hatte
die Drogen einem 25-jährigen Bekannten ihre Mutter gestohlen.

Während die Ermittlungen gegen die
beteiligten Schüler wegen deren Strafunmündigkeit wohl eingestellt
werden, kommt der eigentlich unbeteiligte Mann nicht ungeschoren davon:
Ihn erwartet nun ein Verfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittel-Gesetz.

KStA 15/02/01


Copyright: Dr. Igüz
1998 – 2001
Zum Seitenanfang

Scroll to Top