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Kein legales Ganja für Rastas
Rastafaris dürfen in Deutschland kein Cannabis anbauen. Das Bundesverwaltungsgericht erteilte einem Rastafari keine Ausnahmegenehmigung. Der Kläger hatte geltend gemacht, dass der Genuss von Marihuana Teil seiner religiösen Praxis sei. Dem steht aber das Betäubungsmittelgesetz entgegen.
KStA 22/12/00

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