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Riesige Pflanzen waren schon reif für die Ernte

Schon erstaunlich, was bei Strafprozessen so alles ans Tageslicht kommt! Der Kölner Richter Bernd-Josef Kersjes (64) beschäftigt sich zurzeit mit Brandstiftung. Beschuldigt: Drei Männer der Feuerwehrtruppe aus Esch, die über 20 Brände selbst legten, Millionenschäden verursachten. Auch gestern saßen sie auf der Anklagebank im Saal 293.

Doch jetzt müssen die geständigen Brandstifter auch noch Angaben zu Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz machen. Grund: Eine riesige Haschisch-Plantage, die von Mitarbeitern des Amts für  Stadtentwässerung an der Kläranlage in Esch entdeckt wurde.

Die Anlage liegt direkt an den großen Zwischenklärbecken – in einer verlassenen Gegend zwischen Esch und Pesch. Früher war es die Kläranlage der Gemeinde Esch. „Sie wird aber heute nur noch als Pumpenstation benutzt, ist menschenleer, wird nur selten gewartet“, sagt Otto Schaaf, Leiter des Amts für Stadtentwässerung dem Express.

Die Hasch-Geschichte von Esch: Mitarbeiter des Amts wollten an einem Sommertag im Jahr 1998 die Pumpen an der Station warten. Dabei bemerkten sie einen komischen Duft. Sie entdeckten in der feucht-warmen Moorlandschaft direkt hinter dem Pumpenhaus eine riesige Plantage mit Cannabispflanzen, reif für die Ernte. „Hier hatte jemand gezielt Anbau betrieben“, so Otto Schaaf. „Wir haben sofort die Polizei verständigt.“

Mitarbeiter der Stadt rupften die Pflanzen aus. Doch die Täter wurden nie gefunden, der Anbau nie aufgeklärt. Das Seltsame: Genau zwei Tage später wurde auf die gesamte Kläranlage ein Brandanschlag verübt. Alles brannte nieder.

Damals dachte die Polizei: Das war die Rache der Haschisch-Mafia. Doch Pustekuchen. Das Feuer wurde von der Escher Zündelwehr gelegt – nur kurz nach der Vernichtung der Plantage durch Stadt und Polizei.

Deshalb fragte Richter Bernd-Josef Kersjes jetzt im Prozess zu Recht den Hauptbeschuldigten Wolfgang H.: „Haben Sie diese Haschisch-Plantage angelegt?“ Doch Wolfgang H. wimmelte ab. Er sei zwar ein Zündler, aber kein Kiffer.

Die Polizei hat die Ermittlungsakte noch nicht geschlossen. „Wir gehen allen diesen Fällen nach, weil der Anbau strafbar ist – auch auf Balkonen“, sagt Jürgen Göbel von der Kölner Polizei. Die Aufklärungsquote ist übrigens hoch: 1999 klärte die Polizei 16 von 21 bekannten Fällen auf, 2000 waren es 23 von 29. Allen Tätern drohen Freiheitsstrafen laut § 29 des Betäubungsmittelgesetz.

Express, 27/03/01


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