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Der
ganz legale Joint aus dem „Lädeli“
Rauchzeichen aus Bern: Die Schweiz will ihre Drogenpolitik weiter lockern - Drogen-Tourismus wie in den Niederlande soll verhindert werden Urlaubsträume für den deutschen
Kiffer: Im Sommer geht’s nach Holland zum Surfen, im Winter zum Snowboarden
in die Schweiz. Nach oder vor dem Sport ein Joint – ohne Angst vor der
Polizei, die Cannabisrauchern in Deutschland noch immer mehr oder weniger
im Nacken sitzt.
Die Gesetzesinitiative trägt einer Entwicklung Rechnung, an der die Schweizer nicht vorbeikommen: 600 000 Personen konsumieren regelmäßig Cannabis-Produkte, jeder vierte Schweizer zwischen 15 und 74 Jahren frönt dem illegalen Vergnügen. Zum Vergleich: In Deutschland wird die Zahl der (Gelegenheits)-Konsumenten, auf zwei bis vier Millionen geschätzt. Die schweizerische Sozialministerin Ruth
Dreifuss begründet die Gesetzesinitiative auch damit, dass die
bisherige Verbotspraxis gescheitert sei. „Wir müssen andere Strategien
entwickeln, um die Jugend zu erreichen“, fordert die Sozialdemokratin,
die sich als (frühere) Kifferin outete und leicht resigniert
feststellte, dass nur mit einem riesigen Aufwand Polizei und Justiz das
gesetzliche Verbot durchsetzen könnten. Pro Jahr werden etwa 28 000
Personen wegen Konsums von Cannabis-Drogen angezeigt.
So überzeugt die Berner von ihrem Kurs auch sind, so sehr sind sie sich im Klaren, dass eine völlige Freigabe von Cannabis-Produkten auch jenseits der Landesgrenzen unerwünschte Begehrlichkeiten wecken dürfte. Also beeilt man sich, einem Drogentourismus nach dem Vorbild Amsterdams zuvorzukommen. Nur Schweizer oder in der Schweiz ansässige Ausländer sollen die Drogen kaufen dürfen. Wer das wie kontrollieren will, ist noch nicht geklärt. Die Abgabemenge soll zudem auf etwa fünf Gramm begrenzt werden, und es soll nur in der Schweiz produziertes Cannabis verkauft werden dürfen. Traditionelle Haschisch-Produzenten wie etwa Libanon, Marokko oder Afghanistan können also nicht auf einen neuen Absatzmarkt im Herzen Europas hoffen. Potenzielle Käufer müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Der Anbau darf nur auf offiziell ausgewiesenen Flächen stattfinden, und sogar der THC-Gehalt in den Pflanzen soll gesetzlich geregelt werden. THC ist der Wirkstoff, der bei den Konsumenten das erwünschte Rauschgefühl erzeugt. Für eine bestimmte Gruppe soll der Genuss legaler Joints aber weiterhin generell verboten bleiben: Soldaten sollen nicht kiffen. Zur Begründung: Sie hantierten schließlich mit Waffen und anderem gefährlichen Gerät. Also müssten sie sich weiter mit Alkohol zufrieden geben. KStA, 23/04/01 |
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