RootZ – Hanf – Schweiz: Ständerat für Entkriminalisierung des Cannabiskonsums

Ständerat
für Entkriminalisierung des Cannabiskonsums 

Bern (Reuters) – In der Schweiz soll das
“Kiffen” in Zukunft nicht mehr strafbar sein. Mit 32 zu acht Stimmen hat
der Ständerat der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums überraschend
deutlich zugestimmt und das revidierte Betäubungsmittelgesetz mit
25 zu null Stimmen genehmigt. Damit ist die Viersäulen-Drogenpolitik
mit Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung des Bundes
im revidierten Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert. Die Vorlage
geht nun an den Nationalrat. 

In der Debatte unterstrichen die Befürworter
des straffreien Cannabis-Konsums, dass es nicht um eine “Banalisierung”
von Drogen gehe, sondern darum, das Gesetz mit der sozialen Realität
in Übereinstimmung zu bringen. Cannabiskonsum verursache keine Drogentoten
und sei bei mässigem Konsum nur für psychisch labile Menschen
eine Gefahr, sagte Kommissionssprecherin Christine Beerli (FDP/BE). Zudem
zeige die heutige Praxis des Opportunitätsprinzips bei der gerichtlichen
Ahndung von leichten BetmG-Übertretungen “bedeutende Unterschiede
zwischen den Kantonen, ja von Gemeinde zu Gemeinde”. Dies sei unter dem
Aspekt der Rechtssicherheit “schädlich”. 

Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten
sich für die Entkriminalisierung ausgesprochen, Vertreter der lateinischen
Schweiz (Christiane Langenberger FDP/VD, Jean Studer SP/NE, Pierre Paupe
CVP/JU, Simon Epiney CVP/VS, Françoise Saudan Lib/GE, Filippo Lombardi
CVP/TI) und eine Minderheit der SVP-Ständeräte (Maximilian Reimann
SVP/AG, Rico Wenger SVP/SH) stellten den Antrag, das Verbot des Cannabis-Konsums
aufrechtzuerhalten, aber Ausnahmen der Strafverfolgung zu definieren. 

Jean Studer (SP/NE) unterstrich als Sprecher
der Kommissions- Minderheit, dass der Cannabis-Konsum aus Präventions-
und Jugendschutz-Gründen verboten bleiben müsse. Die von Beerli
befürchtete Willkür bei der Anwendung des Opportunitätsprinzips
sei wirksam ausgeschlossen, indem die Minderheit dem Bundesrat die Kompetenz
zuspreche, die Kriterien für den Verzicht auf Strafverfolgung festzulegen.
“Der Bundesrat kann beispielsweise festlegen, dass ein Joint in der Öffentlichkeit,
aber nicht an Schulen geraucht werden darf”, sagte Studer. Die Revision
des Betäubungsmittelgesetzes finde eher eine Mehrheit beim Volk, wenn
das Verbot bestehen bleibe und nur Ausnahmen zum Verbot definiert würden. 

Diese Argumentation wurde in der Debatte
zurückgewiesen. Dick Marty (FDP/TI) und Christiane Brunner (SP/GE)
wiesen die Darstellung Studers zurück, die Romandie wolle grundsätzlich
keine Abkehr von einer repressiven Drogenpolitik. Die Haltung sei “heuchlerisch”,
sagte Brunner, wenn im Zusammenhang mit Massnahmen gegen den Tabak- und
Alkoholmissbrauch in der Romandie immer an die Selbstverantwortung der
Bürger appelliert werde und diese Selbstverantwortung beim volkswirtschaftlich
und gesundheitspolitisch weniger bedenklichen Cannabis nicht spielen könne. 

Keine Diskussion löste eine Verschärfung
der bundesrätlichen Vorlage aus: stillschweigend erhöhte der
Ständerat das Jugendschutzalter auf 18 Jahre

Yahoo Schweiz 12/12/2001


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