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Ständerat für Entkriminalisierung des Cannabiskonsums 

Bern (Reuters) - In der Schweiz soll das "Kiffen" in Zukunft nicht mehr strafbar sein. Mit 32 zu acht Stimmen hat der Ständerat der Entkriminalisierung des Cannabis-Konsums überraschend deutlich zugestimmt und das revidierte Betäubungsmittelgesetz mit 25 zu null Stimmen genehmigt. Damit ist die Viersäulen-Drogenpolitik mit Prävention, Repression, Therapie und Schadensminderung des Bundes im revidierten Betäubungsmittelgesetz (BetmG) verankert. Die Vorlage geht nun an den Nationalrat. 

In der Debatte unterstrichen die Befürworter des straffreien Cannabis-Konsums, dass es nicht um eine "Banalisierung" von Drogen gehe, sondern darum, das Gesetz mit der sozialen Realität in Übereinstimmung zu bringen. Cannabiskonsum verursache keine Drogentoten und sei bei mässigem Konsum nur für psychisch labile Menschen eine Gefahr, sagte Kommissionssprecherin Christine Beerli (FDP/BE). Zudem zeige die heutige Praxis des Opportunitätsprinzips bei der gerichtlichen Ahndung von leichten BetmG-Übertretungen "bedeutende Unterschiede zwischen den Kantonen, ja von Gemeinde zu Gemeinde". Dies sei unter dem Aspekt der Rechtssicherheit "schädlich". 

Bundesrat und Kommissionsmehrheit hatten sich für die Entkriminalisierung ausgesprochen, Vertreter der lateinischen Schweiz (Christiane Langenberger FDP/VD, Jean Studer SP/NE, Pierre Paupe CVP/JU, Simon Epiney CVP/VS, Françoise Saudan Lib/GE, Filippo Lombardi CVP/TI) und eine Minderheit der SVP-Ständeräte (Maximilian Reimann SVP/AG, Rico Wenger SVP/SH) stellten den Antrag, das Verbot des Cannabis-Konsums aufrechtzuerhalten, aber Ausnahmen der Strafverfolgung zu definieren. 

Jean Studer (SP/NE) unterstrich als Sprecher der Kommissions- Minderheit, dass der Cannabis-Konsum aus Präventions- und Jugendschutz-Gründen verboten bleiben müsse. Die von Beerli befürchtete Willkür bei der Anwendung des Opportunitätsprinzips sei wirksam ausgeschlossen, indem die Minderheit dem Bundesrat die Kompetenz zuspreche, die Kriterien für den Verzicht auf Strafverfolgung festzulegen. "Der Bundesrat kann beispielsweise festlegen, dass ein Joint in der Öffentlichkeit, aber nicht an Schulen geraucht werden darf", sagte Studer. Die Revision des Betäubungsmittelgesetzes finde eher eine Mehrheit beim Volk, wenn das Verbot bestehen bleibe und nur Ausnahmen zum Verbot definiert würden. 

Diese Argumentation wurde in der Debatte zurückgewiesen. Dick Marty (FDP/TI) und Christiane Brunner (SP/GE) wiesen die Darstellung Studers zurück, die Romandie wolle grundsätzlich keine Abkehr von einer repressiven Drogenpolitik. Die Haltung sei "heuchlerisch", sagte Brunner, wenn im Zusammenhang mit Massnahmen gegen den Tabak- und Alkoholmissbrauch in der Romandie immer an die Selbstverantwortung der Bürger appelliert werde und diese Selbstverantwortung beim volkswirtschaftlich und gesundheitspolitisch weniger bedenklichen Cannabis nicht spielen könne. 
Keine Diskussion löste eine Verschärfung der bundesrätlichen Vorlage aus: stillschweigend erhöhte der Ständerat das Jugendschutzalter auf 18 Jahre

Yahoo Schweiz 12/12/2001


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