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Führerscheinentzug
bei gelegentlichem Haschkonsum eingeschränkt
Karlsruhe (AP) Das Bundesverfassungsgericht hat den Führerscheinentzug bei nur gelegentlichem Drogenkonsum erschwert. Mit der am Freitag in Karlsruhe veröffentlichten Entscheidung schränkte der Erste Senat die Behördenpraxis ein, gelegentlichen Konsumenten von Haschisch den Führerschein zu entziehen, wenn sie nicht am so genannten Drogenscreening teilnehmen. Dem Beschluss zufolge müssen vielmehr
Verdachtsmomente vorliegen, dass der Betreffende unter Drogeneinfluss am
Straßenverkehr teilnahm. Nur dann kann die Verweigerung des Drogenscreenings
zum Verlust der Fahrerlaubnis führen. Die mit drei Verfassungsrichtern
besetzte Kammer gab damit der Verfassungsbeschwerde
In einem zweiten Fall wurde die Verfassungsbeschwerde jedoch abgewiesen. Hier hatte die Polizei Haschischreste im Autoaschenbecher gefunden. Da sich auch dieser Mann weigerte, an einer Untersuchung teilzunehmen, die Aufschluss über sein Konsumverhalten bringen sollte, durfte seine Fahrerlaubnis eingezogen werden. Hier habe es ausreichende Verdachtsmomente dafür gegeben, dass der Betreffende auch unter Drogeneinfluss am Straßenverkehr teilnahm, urteilten die Verfassungsrichter. (Aktenzeichen: Bundesverfassungsgericht 1 BvR 2062/96 und 2428/95) yahoo online Freitag 12. Juli 2002, 09:45 Uhr |
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