Strafen für Kiffer – Länder weiter uneins



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Hanf 
 

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Strafen
für Kiffer – Länder weiter uneins

Die Strafverfolgung des Eigenbesitzes
von Haschisch bleibt in Deutschland uneinheitlich. Die Justizminister von
Bund und Ländern konnten sich bei ihrer Herbsttagung in Berlin nicht
auf eine einheitliche Vorgehensweise einigen.


 

Die Berliner Justizsenatorin
Karin Schubert (SPD) hatte angeregt, den Eigenbesitz von weichen Drogen
bis sechs Gramm künftig nicht mehr zu verfolgen. Mit diesem Vorschlag
konnte sie sich bei ihren Kollegen aus den SPD- und unionsgeführten
Ländern nicht durchsetzen. Ein Gutachten soll zunächst klären,
wie die Staatsanwaltschaften in den einzelnen Ländern tatsächlich
gegen Cannabis-Konsumenten vorgehen. 


 

In Berlin und Hessen wird
der Besitz von Cannabis nicht verfolgt, wenn bei dem Beschuldigten nicht
mehr als sechs Gramm gefunden werden. In Bremen soll der Wert dem Vernehmen
nach bis zu 15 Gramm betragen.


 

Die Grünen konnten
sich bei den Koalitionsverhandlungen mit der SPD nicht mit ihrer Forderung
nach einer Legalisierung des Cannabis-Konsums durchsetzen. Schätzungen
der Bundesregierung zufolge gibt es rund 1,65 Mio. Kiffer in Deutschland.
N-TV Online Donnerstag, 14. November 2002


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