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Hamburg

und Hessen wollen 

Heroin-Abgabe

fortsetzen

Die

Abgabe von synthetischem Heroin an Schwerstabhängige gilt als erfolgreiches

Projekt. Mehrere Großstädte wollen die Behandlung deshalb fortsetzen.

Doch der Versuch einer gesetzlichen Regelung war im Bundestag gescheitert.

Hamburg

und Hessen haben einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, mit

dem die Abgabe von synthetischem Heroin (Diamorphin) an Schwerstabhängige

geregelt werden soll.

Er

wurde am Freitag ohne Beratung in die zuständigen Bundesrats-Ausschüsse

verwiesen. Der Antrag sieht die Therapie von Heroinabhängigen mit

Diamorphin vor, wenn zuvor andere Behandlungen versagt haben. Die Länder

berufen sich dabei auf die Erfolge von Modellversuchen etwa in Hamburg

und Frankfurt/Main. Der Versuch einer gesetzlichen Regelung im Bundestag

war im Frühjahr gescheitert.

Hamburgs

Gesundheitssenatorin Brigit Schnieber-Jastram (CDU) erklärte, eine

gesetzliche Regelung sei zwingend erforderlich, “um einheitliche Qualitätsstandards

bei der Behandlung mit Diamorphin zu gewährleisten und eine Überleitung

der Behandlung in die Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung

zu erreichen“.

Derzeit

wird das Projekt noch aus Haushaltsmitteln finanziert. Die Fortsetzung

der kontrollierten Heroinabgabe über Ausnahmegenehmigungen sei nur

als Übergangslösung vertretbar, betonte die Senatorin. Hamburg

hatte das Modellprojekt Mitte Mai um ein Jahr bis zum 30. Juni 2008 verlängert.

Die

heroingestützte Behandlung von Schwerstabhängigen wurde im Jahr

2002 ins Leben gerufen. Das Modellprojekt richtet sich an langjährig

abhängige Junkies, bei denen andere Substitutionsprogramme, etwa mit

Methadon, fehlschlugen. In Hamburg, Hannover, Bonn, Köln, Frankfurt

am Main, Karlsruhe und München wird ihnen kostenlos und unter ambulanter

Aufsicht bis zu drei Mal täglich synthetisch hergestelltes Heroin

gegeben. Hinzu kommen Gesundheitsuntersuchungen sowie eine psychosoziale

Betreuung.

 
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0nline 2007

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