Seit
Jahren kämpfen Schmerzpatienten darum: Jetzt darf erstmals eine Frau
in Deutschland legal Cannabis nehmen, um ihre unheilbare Krankheit zu lindern
– eine Trendwende. Denn die Bundesopiumstelle weist nicht mehr alle Anträge
auf Rauschmittel-Therapie pauschal zurück.
Erstmals
darf eine Patientin in Deutschland Cannabis aus der Apotheke beziehen.
Die Bundesopiumstelle hat dem Antrag einer 51-jährigen Frau aus Baden-Württemberg
zugestimmt, einen Extrakt aus der Hanfpflanze legal zu beziehen. Die Patientin
leidet seit 14 Jahren unter der chronischen Nervenkrankheit Multiple Sklerose
(MS).
Das
berichtet die “Süddeutsche Zeitung” (SZ). Immer mehr wissenschaftliche
Studien zeigten, dass Cannabis Spastiken und Schmerzen lindern könne,
wie sie auch bei Multiple Sklerose auftreten. Auch bei Aids- und Krebserkrankungen
kann Cannabis helfen – denn es verringert durch seine appetitanregende
Wirkung den krankheitsbedingten Gewichtsverlust. Das Problem: In Deutschland
ist Cannabis verboten, Ärzte dürfen deshalb nur den synthetisch
hergestellten Cannabis-Wirkstoff Dronabinol verschreiben. Die Kosten werden
von den Krankenkassen jedoch nicht übernommen. Daher besorgen sich
bislang viele Patienten Cannabis selbst – illegal.
Noch
im Sommer 2005 hatte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe die Beschwerde
eines Schmerzkranken zurückgewiesen, der sich selbst mit Cannabis
behandeln wollte. Zwar sei der straffreie Konsum in genehmigten Ausnahmefällen
möglich, die Selbstmedikation bleibe aber grundsätzlich verboten.