von Prof. Dr. R. Tölle zur Klärung der Flashback-
Situation. Führerscheinverlust?
Anerkanntes Gutachten vom OVG Münster. Mit Gewinnspiel und
vielen Infos.
Seit sechs Jahren liegt Guido Kirchner aus Beckum in einem
Rechtsstreit mit der Bundesrepublik. Guido wurde 1994 wegen einmaligen
Genusses von Cannabis aus der Bundeswehr entlassen, da er das Ansehen der
Armee geschädigt haben soll. Dagegen klagte er vor dem Verwaltungsgericht
Münster, wo er kein Recht bekam.
Als probatestes Argument wurde angeführt, dass es aufgrund
der Flashback-Theorie immer wieder zu einem Echo-Rausch kommen kann.
1994 gab es ein Gutachten von Professor Täschner, der diese
Theorie vor dem Bundesverwaltungsgericht vortrug. Guido hat aber mittlerweile
ein neues Gutachten von Professor RainerTölle, Leiter der psychatrischen
Universitätsklinik Münster, erstellen lassen. Tölle
stellte fest, dass selbst der gewohnheitsmäßige Konsum von Cannabis,
den Flashback-Effekt nicht hervorrufen kann.
Trotz des Gutachtens wurde die Klage erneut abgewiesen, eine
Revision wurde nicht zugelassen. Jetzt klagt Guido Kirchner vor dem
Bundesverfassungsgericht, da er seine Grundrechte nach Artikel
12 eingeschränkt sieht.
Das Gutachten sollte man sich auf jeden Fall durchlesen, da es bisher
einzigartig in Deutschland ist.
Adresse: www.Cannabis-Gutachten.de
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