Sehr geehrter Herr Böhmer,
wie Sie wissen, veranstalte ich seit 1997 im jährlichen Turnus
das IRIE. Ein in Deutschland sehr bekanntes Musikfestival. Um meine diesbezügl.
Namensrechte zu schützen, habe ich den Namen als Marke beim Deutschen
Patentamt mit Priorität 08.10.’97 eintragen lassen. Die Markenrechte
beziehen sich auf die Durchführung kultureller Veranstaltungen und
Getränke. Zur weiteren Durchführung des IRIE 2000 möchte
ich nunmehr auch die „dazugehörige“ Domain nutzen. Ich habe daher
einen WAIT-Antrag an die DENIC in Karlsruhe gestellt. Da ihr Internetmagazin
inhaltlich unserem Musikprogramm nahesteht – „REGGAE“, besteht zudem Verwechslungs-
und Verwässerungsgefahr für mein als Marke eingetragenes Festival.
Da ihre Domain-Anmeldung erst in 1998 erfolgte, steht Ihnen auch kein Bestandsschutz
zu. Soweit Sie ältere Rechte geltend machen möchten, bitte ich
um unverzügliche Mitteilung. Das Unterlassen der Angabe evtl. bestehender
älterer Rechte würde ansonsten dazu führen, daß Sie
trotz bestehenden Bestandsschutzes alle notwendigen Rechtsverfolgungs-
und Gerichtskosten tragen müßten.
Ich fordere Sie daher auf, die beiliegende Unterlassungserklärung
bis zum 14.01.00 unterschrieben an mich zurückzusenden. Soweit eine
Antwort ihrerseits bis dahin nicht vorliegt, werde ich ohne weiteres Anschreiben
einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner berechtigten
Ansprüche beauftragen. Ich weise ausdrücklich daraufhin, daß
Markenrechtsprozesse zwingend vor dem Landgericht zu verhandeln sind, so
daß hier insgesamt hohe Kosten entstehen werden.
In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Markus Gehrke/ GPI-Musicproductions
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