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Unterlassung der Verletzung von Markenrechten 
Herausgabe der Domain: irie.de
 

Sehr geehrter Herr Böhmer,

wie Sie wissen, veranstalte ich seit 1997 im jährlichen Turnus das IRIE. Ein in Deutschland sehr bekanntes Musikfestival. Um meine diesbezügl. Namensrechte zu schützen, habe ich den Namen als Marke beim Deutschen Patentamt mit Priorität 08.10.’97 eintragen lassen. Die Markenrechte beziehen sich auf die Durchführung kultureller Veranstaltungen und Getränke. Zur  weiteren Durchführung des IRIE 2000 möchte ich nunmehr auch die „dazugehörige“ Domain nutzen. Ich habe daher einen WAIT-Antrag an die DENIC in Karlsruhe gestellt. Da ihr Internetmagazin inhaltlich unserem Musikprogramm nahesteht - „REGGAE“, besteht zudem Verwechslungs- und Verwässerungsgefahr für mein als Marke eingetragenes Festival. Da ihre Domain-Anmeldung erst in 1998 erfolgte, steht Ihnen auch kein Bestandsschutz zu. Soweit Sie ältere Rechte geltend machen möchten, bitte ich um unverzügliche Mitteilung. Das Unterlassen der Angabe evtl. bestehender älterer Rechte würde ansonsten dazu führen, daß Sie trotz  bestehenden Bestandsschutzes alle notwendigen Rechtsverfolgungs- und Gerichtskosten tragen müßten.

Ich fordere Sie daher auf, die beiliegende Unterlassungserklärung bis zum 14.01.00 unterschrieben an mich zurückzusenden. Soweit eine Antwort ihrerseits bis dahin nicht vorliegt, werde ich ohne weiteres Anschreiben einen Rechtsanwalt mit der gerichtlichen Durchsetzung meiner berechtigten Ansprüche beauftragen. Ich weise ausdrücklich daraufhin, daß Markenrechtsprozesse zwingend vor dem Landgericht zu verhandeln sind, so daß hier insgesamt hohe Kosten entstehen werden.

In Erwartung Ihrer geschätzten Antwort verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen

Markus Gehrke/ GPI-Musicproductions


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