RootZ – Hanf – Entscheidung für Cannabis-Experten – Streit um die Wahl eines neuen Richters



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Entscheidung
für Cannabis-Experten

Streit um die Wahl eines
neuen Richters 
für den Bundesgerichtshof

Die Bestimmung von Richtern am Bundesgerichtshof
(BGH), dem höchsten deutschen Straf- und Zivilgericht, gilt als Routineangelegenheit.
Doch bei Wolfgang Neskovic ist das völlig anders. Er ist einer der
prominentesten Richter bundesweit, ein streitbarer und politischer Jurist.

Jetzt wurde er auf Vorschlag der Kieler
Justizministerin Anne Lütkes (Grüne) gemeinsam mit 13 anderen
Kandidaten zum BGH-Richter gewählt – eine Wahl, die justizpolitische
Wellen schlug.

Bekannt wurde Neskovic als Hasch-Experte.
Eine Vorlage seiner Lübecker Strafkammer hatte 1994 zum Cannabis-Beschluss
des Bundesverfassungsgerichts geführt. Dort legte Karlsruhe nahe,
den zum Eigenverbrauch bestimmten Besitz geringer Mengen von Haschisch
straflos zu lassen. Neskovic wollte aber eigentlich viel mehr. Er hatte
die Ungleichbehandlung von Alkohol und Haschisch als ungerechtfertigt angesehen
und ein allgemeines „Recht auf Rausch“ proklamiert.

Möglicherweise wegen seiner liberalen
Haltung in der Drogenpolitik wurde Neskovics Wahl am Bundesgerichtshof
nicht gerade gefördert. „Die fachliche Eignung wird nicht bejaht“,
lautete das Votum des BGH-Präsidialrats. Dieser siebenköpfige
Richtergremium sichtet alle Wahlvorschläge und gibt nach einem persönlichen
Gespräch mit den Kandidaten Empfehlungen ab. Offiziell begründet
haben die BGH-Richter ihre Ablehnung damit, dass Neskovic noch nie an einem
Oberlandesgericht arbeitete. Ansonsten aber hat Neskovic, der seit 22 Jahren
in der Lübecker Justiz tätig ist, stets hervorragende Beurteilungen
erhalten. Wohl auch deshalb wagte es der Richterwahlausschuss, vom BGH-Votum
abzuweichen. Dem Gremium gehören 16 Mitglieder des Bundestages und
alle Landesjustizminister an. Doch damit ging der Wirbel erst richtig los.
Ein leer ausgegangener Bewerber, Olaf Hoepner vom Oberlandesgericht Schleswig,
hat jetzt eine Klage gegen die Wahl Neskovic‘ eingereicht.

Neskovic war SPD-Mitglied und trat dann
den Grünen bei. Doch auch bei der Öko-Partei eckte der streitbare
Jurist schnell an. Wegen seiner harten Kritik am Kosovo-Krieg und der grünen
Zustimmung hierzu wurde sogar ein Parteiausschlussverfahren eingeleitet,
das jedoch mit einem Vergleich endete. Der Lübecker Richter muss nun
auf eine frei werdende Stelle am BGH warten. Am Bundesgerichtshof amtieren
35 Strafrichtern, und an jeder Entscheidung sind fünf Richter beteiligt.
Neskovic kann also leicht überstimmt werden, und Sondervoten sind
am BGH nicht zulässig. Er wird also weiter öffentlich Stellung
nehmen müssen.

KStA 26/02/01


Copyright: Dr. Igüz
1998 – 2001
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