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Auf dem Weg zur Cannabis-Arznei
Schwerkranke können Anträge stellen

Karlsruhe - Acht Schwerkranke, die die weiche Droge Cannabis als Medizin nutzen wollen, haben vor dem Bundesverfassungsgericht einen ersten Erfolg errungen. Zwar wurde ihre Klage aus formellen Gründen abgelehnt, doch das Gericht zeigte deutliche Sympathie für das Anliegen der Kranken. Nach seiner Ansicht ist ein medizinscher Gebrauch von Cannabis schon nach bisheriger Rechtslage nicht ausgeschlossen
(Az: 2 BvR 2382/99 u.a.)

Die Kranken leiden unter anderem an Multipler Sklerose und Hepatitis. Von dem Cannabis-Wirkstoff verspechen sie sich appetitanregende Wirkung, eine Erhöhung des Körpergewichts und eine Verbesserung der Stimmungslage. Doch Cannabis ist als Betäubungsmittel in Deutschland verboten. Importiert werden darf in Einzelfällen allerdings das teure THC-Medikament Marinol, das in den USA zugelassen ist. Dessen Kosten übernimmt die AOK aber nur für Aids- und Krebs-Patienten. Andere Schwerkranke behelfen sich daher oft mit der illegalen Beschaffung  von Cannabis-Produkten wie Haschisch oder Marihuana, müssen aber stets mit Strafverfahren rechnen.

Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde zwar nicht zur Entscheidung an, weil die Kläger nicht den normalen Rechtsweg ausgeschöpft hatten. Das Verfassungsgericht zeigte den Kranken nun aber Wege auf, wie sie für ihre Interessen streiten können, ohne sich zuvor strafbar machen müssen.

Empfohlen wird ihnen vor allem, beim Bonner Bundesinstut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Erlaubnis für den Cannabis-Erwerb zu beantragen. Ein derartiger individueller Gebrauch sei "grundsätzlich erlaubnisfähig", wenn die medizinische Wirksamkeit der Substanz nach gewiesen sei. Bei seiner Entscheidung hat das Bonner Institut aber einen Ermessensspielraum. Wird die Erlaubnisverweigert, könnten die Kläger aber vor Gericht gehen und schließlich auch eine - nun zulässige - Verfassungsbeschwerde erheben. Bei einer Krebspatientin wurden die entsprechende 
Genehmigungen bereits erteilt, erklärte am Dienstag das Bundesinstitut. Dass Karlsruhe das Anliegen der Kläger sehr ernst nimmt, zeigte sich schon an der beeindruckenden Schnelligkeit, mit der über die erst im Dezember 1999 eingelegte Klage entschieden wurde. Konkret zuständig war eine Kammer des zweiten Senats, bestehend aus der Gerichtspräsidentin Jutta Limbach sowie den Richtern Winfried Hasemer und Siegfried Broß. Hasemer gilt als liberal, Broß als eher konservativ.

von Christian Rath 03.2001


Copyright Text: Christian Rath / Layout: Doc Highüz 1998 - 2002 Zum Seitenanfang