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Auf
dem Weg zur Cannabis-Arznei
Schwerkranke können Anträge stellen Karlsruhe - Acht Schwerkranke, die die
weiche Droge Cannabis als Medizin nutzen wollen, haben vor dem Bundesverfassungsgericht
einen ersten Erfolg errungen. Zwar wurde ihre Klage aus formellen Gründen
abgelehnt, doch das Gericht zeigte deutliche Sympathie für das Anliegen
der Kranken. Nach seiner Ansicht ist ein medizinscher Gebrauch von Cannabis
schon nach bisheriger Rechtslage nicht ausgeschlossen
Die Kranken leiden unter anderem an Multipler Sklerose und Hepatitis. Von dem Cannabis-Wirkstoff verspechen sie sich appetitanregende Wirkung, eine Erhöhung des Körpergewichts und eine Verbesserung der Stimmungslage. Doch Cannabis ist als Betäubungsmittel in Deutschland verboten. Importiert werden darf in Einzelfällen allerdings das teure THC-Medikament Marinol, das in den USA zugelassen ist. Dessen Kosten übernimmt die AOK aber nur für Aids- und Krebs-Patienten. Andere Schwerkranke behelfen sich daher oft mit der illegalen Beschaffung von Cannabis-Produkten wie Haschisch oder Marihuana, müssen aber stets mit Strafverfahren rechnen. Karlsruhe nahm die Verfassungsbeschwerde zwar nicht zur Entscheidung an, weil die Kläger nicht den normalen Rechtsweg ausgeschöpft hatten. Das Verfassungsgericht zeigte den Kranken nun aber Wege auf, wie sie für ihre Interessen streiten können, ohne sich zuvor strafbar machen müssen. Empfohlen wird ihnen vor allem, beim Bonner
Bundesinstut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine Erlaubnis für
den Cannabis-Erwerb zu beantragen. Ein derartiger individueller Gebrauch
sei "grundsätzlich erlaubnisfähig", wenn die medizinische Wirksamkeit
der Substanz nach gewiesen sei. Bei seiner Entscheidung hat das Bonner
Institut aber einen Ermessensspielraum. Wird die Erlaubnisverweigert, könnten
die Kläger aber vor Gericht gehen und schließlich auch eine
- nun zulässige - Verfassungsbeschwerde erheben. Bei einer Krebspatientin
wurden die entsprechende
von Christian Rath 03.2001 |
Copyright Text: Christian Rath / Layout: Doc Highüz 1998 - 2002 | ![]() |