Kiffer-Kultur in Deutschland



>>
Hanf 
 

zurück zur letzten Seite Zum Inhaltsverzeichnis zur nächsten Seite

Kiffer-Kultur
in Deutschland

Die Positionen zur Legalisierung
von weichen Drogen sind in Bund und Ländern gespalten. Umstritten
ist beispielsweise auch die Strafverfolgung bei Eigenbesitz von Cannabis.
Während die Grünen eine Legalisierung des uneingeschränkten
Cannabis-Konsums fordern, lehnt die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eine
generelle Straffreiheit bei weichen Drogen ab. Aber nicht nur mit der Union
gibt es Unstimmigkeiten, die Forderung der Grünen war auch schon bei
den Koalitionsverhandlungen mit der SPD gescheitert.


 

Auf grüne Initiativen
wie „durch Deutschland muss ein Joint gehen“, reagiert Hubert Hüppe,
Mitglied des Gesundheitsausschusses der Union im Bundestag allergisch.
„Diese Kampagne war verheerend, davon halte ich überhaupt nichts.
Denn regelmäßiger Cannabis-Konsum kann zu Psychosen, seelischer
Abhängigkeit und veränderten Verhaltensweisen führen“, sagt
er in einem Gespräch mit n-tv.de.


 

„Cannabis ist eine psychoaktive
Substanz mit gesundheitlichen Risiken und auch einem psychischen Abhängigkeitspotential“,
warnt die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marion Caspers-Merk und
erklärt auf n-tv.de: „Drei bis vier Cannabis-Zigaretten pro Tag haben
die gleichen negativen Effekte auf Lungen und Bronchien wie 20 Zigaretten
– nur das krebserregende Teer ist vielfach stärker in Cannabis enthalten.“
Damit liegt die Drogenexpertin auf einer Linie mit Unions-Spitzenpolitikern
wie Wolfgang Bosbach (CDU) und Horst Seehofer (CSU), die für eine
Vereinheitlichung der Cannabis-Grenzen in den Ländern auf möglichst
niedrigem Niveau eintreten. „Eine Vereinheitlichung auf fünf bis sechs
Gramm wäre wünschenswert. Höhere Grenzen fördern den
Ameisenhandel von Kleindealern, vor allem an Schulen“, erklärt Hubert
Hüppe, ehemaliger Drogenbeauftragter der Union im Bundestag in einem
n-tv.de-Gespräch. 


 

In Deutschland ist seit
dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts von 1994 der Besitz kleiner
Mengen Cannabis zum Eigenkonsum faktisch straffrei. Caspers-Merk: „Staatsanwaltliche
Ermittlungen werden in der Regel eingestellt, wenn jemand als Gelegenheitskonsument
mit einer Menge zwischen sechs und zehn Gramm zum ersten Mal bei der Polizei
auffällig wird.“


 

Innerhalb der Bundesländer
bestehen jedoch erhebliche Unterschiede: In Schleswig-Holstein wird der
Besitz bis 30 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum strafrechtlich nicht verfolgt,
in Bayern hingegen nur bis fünf Gramm, obgleich das Bundesverfassungsgericht
bereits 1994 einheitliche Grenzwerte in allen Bundesländern forderte.


 

Eine bloße Harmonisierung
reicht Politikern der Grünen aber nicht aus. Sie werben für eine
Legalisierung weicher Drogen und für eine „Entdämonisierung von
Cannabis“ (Claudia Roth). Das Argument lautet: „eine Entkriminalisierung
von Haschisch sei rechtsstaatlich geboten, da Alkohol die gefährlichere
Droge sei (Volker Beck). 


 

Die Justizminister aus Bund
und Ländern befassten sich in dieser Woche bei ihrer Herbstkonferenz
mit dem Konflikt und fanden keine Einigung. Ein Vorstoß von Berlins
Justizsenatorin Karin Schubert (SPD), den Eigenbesitz von bis zu 15 Gramm
Cannabis nicht mehr strafrechtlich verfolgen zu lassen, wurde abgeschmettert.
n-tv Online, Freitag, 15. November 2002


Copyright: Doc Highgoods
1998 – 2003
Zum Seitenanfang

Scroll to Top