RootZ Thema – Feindlicher Übernahmeversuch von www.irie.de – Die Unterlassungserklärung

Unterlassungserklärung des Herrn
Max Böhmer 
Der Unterzeichnende – Max Böhmer – erkennt hiermit rechtsverbindlich
folgendes an:

1)  Herr Böhmer ist von Herrn Gehrke über das bestehende
Markenrecht an der Bezeichnung „IRIE“ für alkoholische Getränke,
Erfrischungsgetränke und kulturelle Veranstaltungen aufgeklärt
worden und erkennt dieses uneingeschränkt an.

1a)  Hierzu wird Herr Böhmer die DENIC eG – Wiesenhüttenplatz
26 in 60 329 Frankfurt – darüber in Kenntnis setzen, daß er
auf die weitere Nutzung der Domain irie.de. unwiderruflich verzichtet.
Durch Unterzeichnung ermächtigt Herr Böhmer, Herrn Gehrke, die
DENIC eG ggf. schon vorab über die Herausgabe im Namen des Unterzeichnenden
zu informieren.

2)  Herr Böhmer  verpflichtet sich fortan jedwede
Verletzung der Markenrechte des Herrn Gehrke bzgl. der Marke „IRIE“ zu
unterlassen. Diese Verpflichtung ist bei Zuwiderhandlung mit einer Konventionalstrafe
von 5.000,- DM verbunden. Herr Böhmer erklärt sich bereit diese
Strafe zzgl. zum aus der erneuten Verletzung entstandenen Schaden zu zahlen.

4)  Herr  Böhmer unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung
aus dieser Vereinbarung.


 

5)  Gerichtsstandort ist Berlin

 

Köln,

 

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